FSJ oder Zivildienst?

Seit 2002 kannst du wählen, ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Zivildienst machen möchtest.

Wenn du
  • anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist,
  • wenn du dein FSJ vor Vollendung des 23. Lebensjahres antrittst und
  • 12 Monate Zeit hast
kannst du ein FSJ machen. Nach der Ableistung eines 12 monatigen FSJ wirst du nach §14c Zivildienstgesetz vom Zivildienst freigestellt.



Die Vorteile für dich:
  • Du entscheidest dich für einen Einsatzplatz deiner Wahl und kannst auch in pädagogischen Arbeitsfeldern (wie z.B. Kindergärten) eingesetzt werden und dort erste Erfahrungen in diesem Arbeitsfeld sammeln; wenn du planst, eine Ausbildung/Studium in einem pädagogischen Beruf zu machen, wird dir diese Zeit häufig als Vorpraktikum anerkannt.

  • Du wirst kontinuierlich angeleitet und begleitet, z.B. nimmst du im Laufe der 12 Monate an Bildungsseminaren teil, für die du von deiner Einsatzstelle vom Dienst befreit wirst; an der Gestaltung der Seminare und der Inhalte bist du aktiv beteiligt.

  • Am Ende des FSJ erhältst du eine Bescheinigung und ein qualifiziertes Zeugnis über deine Tätigkeit in der Einsatzstelle; damit kannst du bei Bewerbungen, auch in nicht-sozialen Berufen, Pluspunkte sammeln.


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Brauchst du noch Beratung für eine Verweigerung des Kriegsdienstes?

Information:
www.zivildienst-niedersachsen.de

Mailkontakt:
zivildienst@diakonie-hannovers.de

oder telefonisch:
Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e.V.:

0511 / 3604 - 278